Gäste

Die Tennisplätze des Tennisclubs Obergriesbach e.V. (TCO) sind in erster Linie den aktiven Mitgliedern des Clubs vorbehalten. Sie haben grundsätzlich vorrangige Spielberechtigung.

Darüber hinaus gibt der TCO unseren passiven Mitgliedern sowie Gästen die Möglichkeit, in Einzelfällen ebenfalls die Plätze zu nutzen unter Maßgabe der folgenden verpflichtenden Regelungen:

  1. Allgemeines
  • Jedes passive Mitglied und jeder Gast darf höchstens 5 mal je Saison
  • Spielpartner muss immer ein aktives Mitglied des TCO sein.
  • Werktags ab 17 Uhr sowie an Wochenenden kann für passive Mitglieder bzw. Gäste nicht vorreserviert werden.
  • Das aktive Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, daß Spielordnung und Platzpflegehinweise des TCO beachtet werden und das geeignete Schuhwerk getragen wird.
  • Vor Spielbeginn hat sich das aktive Mitglied anhand der Gastspielliste zu vergewissern, daß sein Spielpartner noch nicht mehr als 5 mal gespielt hat.
  • Sofern noch eine Spielberechtigung für das passive Mitglied / den Gast besteht, sind Datum des Spiels, Name des aktiven Mitglieds, Name des pas­siven Mitglieds bzw. des Gastes sowie ggf. der Vermerk, ob die Spielgebühr bereits bezahlt wurde, in die Gastspielliste einzutragen
  • Zum Empfang der Spielgebühr sind jedes Vorstandsmitglied sowie der Platzwart
  • In den Fällen, in denen die Gebühr nicht sofort errichtet wird, wird diese zu Lasten des aktiven Mitglieds mit dem Jahresbeitrag des Folgejahres gem. erteilter SEPA-Lastschrift bzw. Rechnungsstellung
  • Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verstößen gegen diese Spielordnung wird eine Gebühr von 50,00 € verhängt, die das aktive Mitglied zu tragen hat.

 

  1. Spielgebühren
  • Für passive Mitglieder ist eine 5-malige Spielberechtigung je Saison gem. Abschn. 1 dieser Ordnung mit dem Jahresbeitrag abgegolten, d.h., eine zusätzliche Spielgebühr entfällt in diesen Fällen.
  • Gäste haben eine Spielgebühr von 6,00 € / Spieleinsatz zu entrichten.
  1. Ausnahmen
  • Diese Regelung gilt nicht für die Durchführung von Punkt- und Freundschaftsspielen mit Mannschaften anderer Tennisclubs sowie bei offiziellen Veranstaltungen, die von der Vereinsführung angesetzt wurden.
  • Weitere Ausnahmen, insbesondere die Möglichkeit für Anfänger, bis zu 2 mal „Schnupperstunden“ abzuhalten, kann nur ein Mitglied des Vorstands erteilen.

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